Michael Scholz, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Baden-Baden, heißt Sie in seiner Kanzlei willkommen

Bußgeldbescheid Baden-Baden


Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, doch sind sich keiner Schuld bewusst? Dann haben Sie in Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei in Baden-Baden die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.


Ein Bußgeldbescheid kommt für viele unserer Klienten aus Baden-Baden oft unverhofft. Geschwindigkeitsübertretungen sind einer der häufigsten Gründe für einen Bußgeldbescheid. Doch die Begründung eines Bußgeldbescheides ist nicht immer schlüssig. Hier hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt in Baden-Baden gerne weiter. Viele Klienten wissen häufig nicht, wie und in welcher Form sie einem Bußgeldbescheid widersprechen können. Nehmen Sie daher direkt nach Zustellung des Bußgeldbescheides Kontakt mit Rechtsanwalt Michael Scholz auf, denn ein zeitnaher Einspruch ist notwendig.


Zeitnahes handeln ist gefragt


Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid liegt bei zwei Wochen nach dessen Zustellung. Wir weisen die Klienten unserer Kanzlei in Baden-Baden jedoch darauf hin, dass wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wird, eine Sonderregelung in Kraft tritt. Diese gilt, wenn die Klienten unserer Kanzlei in Baden-Baden die Frist nicht wahrnehmen konnten, z.B. weil Sie im Urlaub waren oder durch Krankheit nicht in der Lage waren, die Frist wahrzunehmen.


Bei Michael Scholz sind Sie in guten Händen


Sie haben noch offene Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid oder möchten einen Beratungstermin in der Kanzlei in Baden-Baden vereinbaren? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 72 21 / 30 21 70 oder können alternativ eine E-Mail an unsere Kanzlei in Baden-Baden senden.