Patientenverfügung Baden-Baden
Die Festlegung einer Patientenverfügung ist für Klienten meiner Kanzlei in Baden-Baden wichtig, die selbst über Untersuchungen und Behandlungen entscheiden möchten. Dies gilt auch, wenn sie selbst zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sein sollten.
Eine Patientenverfügung wird laut BGB (§ 1901 a Absatz 1) als schriftliche Festlegung für volljährige Personen definiert. Im Rahmen der Patientenverfügung wird festgelegt, ob ein Klient meiner Kanzlei in Baden-Baden mit nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen einverstanden ist. Als Rechtsanwalt empfehle ich meinen Klienten in Baden-Baden, eine Patientenverfügung jährlich zu bestätigen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die getroffenen Regelungen weiterhin gelten sollen oder abgeändert werden müssen.
Rechtliche Fragen zur Patientenverfügung?
Ich stehe Ihnen gerne in meiner Kanzlei in Baden-Baden für eine individuelle Beratung und ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen mein Kanzleiteam in Baden-Baden telefonisch unter 0 72 21 / 30 21 70 oder können gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen an info@ra-michael-scholz.de senden.