Rechtsberatung nach Maß
Ob Privatperson oder Unternehmen – wir bieten Ihnen Unterstützung in verschiedenen Rechtsgebieten an, eine qualifizierte Beratung und professionelle Vertretung. Eine fundierte und individuelle Rechtsberatung erhalten unsere Mandanten vor allem in unserem Schwerpunkt Zivilrecht.
Das Zivilrecht umfasst:
- das gesamte Vertrags- und Schadensrecht
- Mandate aus dem Mietrecht
- Erbrecht
- Baurecht
- Verkehrsrecht
- Arzthaftungsrecht
Unsere Rechtsgebiete im Zivilrecht →
Das deutsche Rechtssystem wird unterteilt in Zivilrecht und Strafrecht. Während eine strafrechtliche Verfolgung mit der Bestrafung endet, geht es im Zivilrecht zwar um eine Urteilsfällung, aber nicht um eine Verurteilung. Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten beim gesamten Vertrags- und Schadensrecht beispielsweise bei der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie beim Abschluss von Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstverträgen.
Des Weiteren beraten wir unsere Mandanten umfassend bei Ehescheidungen, Erbfällen, beim Haus- und Wohnungskauf sowie in Haftungsfällen. Der Bereich Baurecht fällt ebenso unter das Rechtsgebiet Zivilrecht und steht für privates Baurecht, öffentliches Baurecht und Bauwesen. Dies betrifft die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Auftraggebern, Handwerkern und Architekten im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben.
Weiterhin beraten und verteidigen wir Sie umfassend beim komplexen Thema Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst sämtliche Vorgänge, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Das Rechtsgebiet ist sehr komplex, da es sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Zu unserem Leistungsspektrum zählt des Weiteren die Arzthaftung. Darunter versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Betreuungsrecht →
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen oder körperlichen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Aus diesem Grund sind diese Menschen auf erfahrene fremde Hilfe angewiesen. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für einen hilfsbedürftigen Menschen ein Betreuer vom Gericht bestellt wird. Des Weiteren dient das Betreuungsrecht dazu, einem betroffenen Menschen den nötigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren. Das persönliche Wohlergehen eines hilfebedürftigen Menschen steht in unserer Kanzlei im Vordergrund.
Familienrecht →
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Lebenspartnerschaft, Ehe, Familie und Verwandtschaft verbundenen Menschen. Darüber hinaus klärt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen beispielsweise bei Vormundschaften, Pflegschaften und rechtlicher Betreuung. Unsere Kanzlei ist Ihr vertrauensvoller Partner, gerade in Phasen einer Trennung oder bei einer Scheidung. Hier ist es wichtig jemand zu haben, der Ihnen kompetent und erfahren zur Seite steht.
Sozialrecht →
Im Bereich Sozialrecht verteidigen wir Versicherte und andere Sozialleistungsempfänger gegenüber Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden. Weiterhin beraten und vertreten wir Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Angelegenheiten gegenüber Kranken- oder Pflegekassen sowie anderen Einrichtungen. Wir beraten unsere Mandanten im Sozialrecht, wenn:
- Arbeitslosigkeit eintritt
- Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit erleiden
- Krankenkassen die Behandlungskosten nicht übernehmen möchten
- Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden
- der Rententräger eine Erwerbsminderung nicht anerkennt
In diesen Fällen geht es um Sozialrecht und die Klärung sozialrechtlicher Ansprüche.
Sozialversicherungsrecht →
Das Sozialversicherungsrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet. Gemäß § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuchs zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern und gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern. Des Weiteren soll der Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit ermöglicht werden und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, sollen abgewendet und ausgeglichen werden.
Es gibt verschiedene Zweige des Sozialversicherungsrechtes:
- Arbeitslosenversicherung SGB III
- Unfallversicherung SGB VII
- Pflegeversicherung SGB XI
- Krankenversicherung SGB V
- Rentenversicherung SGB V
Des Weiteren übernehmen wir Ihre Verteidigung in Strafsachen, insbesondere aus dem Verkehrsrecht und dem Recht der Ordnungswidrigkeiten.
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Termine in den Geschäftsräumen der Mandantschaft bzw. in den Privaträumen zu vereinbaren.
Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei bilden sich regelmäßig in allen Rechtsgebieten fort.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!